Die neue TÄHAV (Tierärztliche Hausapothekenverordnung) und Ihre Konsequenzen für die Kleintierpraxis
Anfang März 2018 wurde die Novelle der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) veröffentlicht. Mit der TÄHAV Novelle sind Änderungen im Umgang mit Antibiotika in der tierärztlichen Praxis verbunden.
Der Grund dafür ist die zunehmende Resistenzbildung von Bakterien gegen unsere gängigen Antibiotika.Dieses Problem besteht seit langem hauptsächlich in der Humanmedizin (Stichwort MRSA Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus ).
Die Änderungen der TÄHAV haben vor allem Auswirkungen auf die Behandlung von Nutztierbeständen.
Aber auch die Kleintierpraxis ist von einigen Maßnahmen betroffen.
Einige Antibiotika dürfen in Zukunft nur nach Anfertigung eines Antibiogramms eingesetzt werden.Es handelt sich dabei zum Teil um in der tierärztlichen Praxis gängige Antibiotika. Wir Tierärzte sind in Zukunft gesetzlich dazu verpflichtet, bei einer Anwendung dieser Antibiotika ein Antbiogramm anzufertigen.
Die Konsequenz für den Tierhalter von Hund und Katze ist die Kostenübernahme dieses Antibiogrammes, die sich auf ca. 30 Euro belaufen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, daß wir in Zukunft eben diese neuen Vorschriften beachten werden. Wir weisen Sie natürlich vor der Behandlung darauf hin.
Für weitere Fragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung.
Herzlichst
Ihr Praxisteam der Kleintierpraxis Dr. Bartels aus Empelde